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   VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01   

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https://dejure.org/2002,27494
VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01 (https://dejure.org/2002,27494)
VG Stade, Entscheidung vom 28.08.2002 - 4 A 1044/01 (https://dejure.org/2002,27494)
VG Stade, Entscheidung vom 28. August 2002 - 4 A 1044/01 (https://dejure.org/2002,27494)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01
    Vielmehr muß für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges eine Notwendigkeit gegeben sein (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 1977 - BVerwGE 55, 31 (33) = FEVS 26, 89).

    Auch wird der Eingliederungszweck durch die vom Verordnungsgeber in § 8 Abs. 1 Satz 2 EingliederungshilfeVO gewählte Formulierung, "vor allem in das Arbeitsleben", dahingehend eingeengt, daß zwar andere Gründe als die (Wieder-)Eingliederung in das Arbeitsleben nicht von vorneherein ausgeschlossen sind, daß diese anderen Gründe für eine Kraftfahrzeugbenutzung durch den Behinderten aber zumindest vergleichbar gewichtig wie die Teilnahme am Arbeitsleben, auf dem der Schwerpunkt der Versorgung mit einem Kraftfahrzeug nach dem Willen des Verordnungsgebers liegt (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 1977, aaO), sein müssen.

    Kommt somit der Benutzung eines Kraftfahrzeuges als Transportmittel von und zum Arbeitsplatz Leitbildfunktion zu, so bedeutet dies auch, daß der Behinderte, der ein Kraftfahrzeug zu anderen Zwecken als zur Eingliederung in das Arbeitsleben benutzen will, in ähnlicher Weise auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges wie ein Erwerbstätiger angewiesen sein muß, weshalb die Notwendigkeit der Benutzung des Kraftfahrzeuges für ihn nicht nur vereinzelt und gelegentlich, sondern ständig, d. h. regelmäßig bestehen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 1977, aaO):.

  • BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96

    Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01
    Danach hat die Kasse unabhängig von der Art der Leistung einzutreten, wenn die Kosten den Versicherten unzumutbar belasten würden, sei es, dass er wegen seines geringen Einkommens nach § 61 SGB V überhaupt keine Eigenleistungen erbringen kann oder dass die entstehenden Aufwendungen gemäß § 62 SGB V eine von der Einkommenshöhe abhängige Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten (vgl. auch: Bundessozialgericht, Urt. v. 18.2. 1997 - 1 RK 23/96 -, NZS 1997, 420).
  • BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 25.91

    Anrechnung einer lastenausgleichsrechtlichen Pflegezulage auf eine begehrte Hilfe

    Auszug aus VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01
    Ob die Klägerin hier wegen der von ihr angeführten Fahrten zum Zwecke der Eingliederung auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, muss in diesem Rechtsstreit nach den tatsächlichen Verhältnissen in der Zeit vom 8. September 2000 (Antragstellung) bis zum 11. Juli 2001 (Erlass des Widerspruchsbescheides) beurteilt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.11.1993 - 5 C 25/91 -, FEVS 44, 441).
  • VGH Bayern, 13.12.1996 - 12 B 94.4117
    Auszug aus VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01
    Es ist aber, wie auch § 11 Abs. 3 BSHG belegt, nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe, den Lebensunterhalt eines Behinderten sicherzustellen (vgl. auch: VGH München, Urt. v. 13.12.1996 - 12 B 94.4117 -, m. w. N.).
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